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Das Ordnungswesen informiert

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Kontakt über Amt24: Stadt Bad Gottleuba-Berggießhübel - Ordnungsamt


Beantragung von Bewohnerparkkarten für das Jahr 2025

Bewohnerparkausweise für ein bestimmtes Gebiet können nur Personen erhalten, welche in dem jeweiligen Bewohnerparkgebiet tatsächlich wohnen und auch amtlich gemeldet sind.

So erhalten Bewohner, denen Stellplätze auf dem Grundstück oder in der Tiefgarage ihres Hauses zur Verfügung stehen, keinen Parkausweis. Eine Erteilung ist nur dann möglich, wenn ein Nachweis des Vermieters vorgelegt wird, dass kein Stellplatz angemietet werden kann. Jeder Bewohner erhält nur einen Parkausweis.

Antragsvoraussetzungen

Sie können einen Antrag auf Erteilung von Parkausweisen für das Bewohnerparken stellen, wenn Sie

  • mit Hauptwohnsitz in einem Bewohnerparkbereich der Stadt Bad Gottleuba-Berggießhübel gemeldet sind; 

  • ein auf Ihren Namen zugelassenes Kfz mit einem zulässigen Gesamtgewicht von bis maximal 3,5 t besitzen oder 

  • kein eigenes Kraftfahrzeug besitzen, aber ständig mit einem Kfz fahren, welches Ihnen zur dauerhaften Nutzung überlassen wurde, 

  • private Stellflächen auf dem Grundstück nutzen könnten, aber der Vermieter schriftlich bestätigt, dass Sie keinen Stellplatz angemietet haben und auch keinen Stellplatz anmieten können

     

Zur Beantragung des Parkausweises sind vorzulegen:

  • ein formloser und unterschriebener Antrag; (Antrag ist auf der Internetseite der Stadt abrufbar) 

  • Zulassungsbescheinigung Teil I/ Fahrzeugschein;

  • Führerschein.

  • Personalausweis mit Eintrag des aktuellen Wohnsitzes oder Reisepass zuzüglich einer aktuellen Meldebescheinigung.

     

Wenn Sie nicht selbst Halter/-in des Fahrzeuges sind:

  • eine schriftliche Bestätigung der Fahrzeughalterin/ des Fahrzeughalters 

 

Die Stadt bittet um eine Beantragung bis zum 30.11.2024, damit eine Berechtigung für das nächste Jahr pünktlich erteilt werden kann.


Das Ordnungswesen informiert

 

In der Ausgabe August 2023 wurde im Lokalanzeiger der Stadt Bad Gottleuba-Berggießhübel darüber informiert, dass zum 01.09.2023 das gebührenpflichtige Parken eingeführt wird und die Parkscheinautomaten in Betrieb genommen werden. Auf Grund technischer Probleme musste die Inbetriebnahme auf den 01.11.2023 verschoben werden.

 

Des Weiteren wurde die Parkgebührenordnung erweitert. Zusätzlich zu den Einzelparkscheinen werden ab dem 01.11.2023 Dauerparkberechtigungen in Form von Monats- und Jahreskarten angeboten. Dies war erforderlich, da eine Beantragung von Bewohnerparkkarten nur in dem von der Parkregelung betroffenen Gebiet tatsächlich wohnenden Person (Haupt- oder Wohnsitz) möglich ist.

 

Die Gebühren werden wie folgt festgesetzt:

 

  • Monatsticket für 30,00 € 

  • Jahresticket für 300,00 € 

 

Diese Tickets können nicht am Parkscheinautomaten gelöst werden. Der Erwerb der Dauerparkberechtigungen ist während der Sprechzeiten im Rathaus, OT Bad Gottleuba, Kämmerei möglich. Es wird eine Rechnung über den Erwerb der Dauerparkberechtigung ausgestellt.

 

Rundholz

Ordnungswesen


Das Ordnungsamt bittet um Beachtung!

 

Verkehrssicherungspflicht von Anpflanzungen an öffentlichen Straßen und Wegen    
Worum geht es?

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Verkehrssicherungspflicht von Anpflanzungen an öffentlichen Straßen und Wegen


Gemäß § 4 der Polizeiverordnung sind alle Hunde auf öffentlichen Straßen und Gehwegen generell an der Leine zu führen. Zudem müssen gefährliche Hunde in größeren Menschenansammlungen einen Maulkorb tragen.

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Hier nochmal zur Erinnerung ein Auszug aus der aktuellen Polizeiverordnung. ...

 

vom 25.01.2022


Einsatz von Pflanzenschutzmitteln auf Wegen und Plätzen

 

Eine wichtige Vorschrift im Pflanzenschutzgesetz besagt, dass Pflanzenschutzmittel nur auf landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzten Flächen (Kulturland) angewendet werden dürfen. ...

 

 

vom 09.06.2021

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Eine wichtige Vorschrift im Pflanzenschutzgesetz besagt, ...


Gassi gehen - kein Problem

 

Sehr geehrter Hundehalter, liebe Tierfreunde,

haben Sie sich nicht auch schon einmal geärgert, wenn Sie in einen Haufen Hundekot getreten sind oder wenn ein fremder Hund sein „Geschäft“ auf Ihrem Grundstück hinterlassen hat? ...

 

vom 04.06.2021

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Sehr geehrter Hundehalter, liebe Tierfreunde


Reinigungspflicht - Das Ordnungswesen informiert

 

Bei Kontrollen im Stadtgebiet wurde festgestellt, dass einige Gehwege nicht ordnungsgemäß gereinigt werden. Insbesondere wird Bewuchs wie Unkraut oder Laub nicht beseitigt. Aus diesem Anlass möchten wir hiermit alle Haus- und Grundstückseigentümer nochmals an die allgemeine Straßenreinigungspflicht hinweisen.

 

vom 19.02.2018

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Reinigungspflicht


Hinweis über Ordnungswidrigkeiten an Gewässern bzw. Gewässerrandstreifen

 

Ablagerung von Grünschnitt im Uferbereich

Aus aktuellem Anlass möchten wir eindringlich darauf hinweisen, dass in und an Gewässern bzw. ihren Uferrandstreifen Ablagerungen von Abfall, wie Grün-, Baum- bzw. Strauchschnittabfälle und Bauschutt nicht vorgenommen werden dürfen. ...

 

vom 04.01.2018

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Ablagerung von Grünschnitt im Uferbereich