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Anliegerinformation - Siedlungsweg Bad Gottleuba

Bad Gottleuba-Berggießhübel, den 18. 06. 2024

 

 Blick entlang des Siedlungsweges und Müllabfuhr 

 

 

 

 

 

Anliegerinformation!

Siedlungsweg Bad Gottleuba

 

Der Zweckverband Abfallwirtschaft Oberes Elbtal hat zur Absicherung einer reibungslosen Abfallentsorgung um eine Vor-Ort-Begehung auf dem Siedlungsweg im Stadtteil Bad Gottleuba gebeten um mögliche Handlungsspielräume zu prüfen, bevor eine satzungsgemäße Festlegung von Bereitstellungsplätzen gegenüber den Anwohnern durchgeführt werden muss.

 

Prinzipiell sieht die Abfallwirtschaftssatzung des ZAOE eine sogenannte Straßenrandentsorgung vor, bei der die Abfälle direkt am Grundstück bereitgestellt werden können. 

 

Dies ist jedoch nur dann möglich, wenn das Grundstück mit den im Einsatz befindlichen Sammelfahrzeugen gefahrlos angefahren werden kann. Ist dies nicht der Fall, sind die Abfälle an der nächsten durch die Sammelfahrzeuge erreichbaren Stelle bereitzustellen. Die im Auftrag tätigen Entsorgungsunternehmen sind aufgrund der Unfallverhütungsvorschriften der zuständigen Berufsgenossenschaft (siehe auch DGUV-Regel 114-601) verpflichtet, die Gefahrenstellen in ihrem Vertragsgebiet zu überprüfen.

 

Dabei wurde festgestellt, dass auf Grund der gegebenen geringen Fahrbahnbreite von teilweise nur 2,75 m ohne eine Wendestelle keine Entsorgung an den Grundstücken mehr möglich ist. Laut Unfallverhütungsvorschrift dürfen die Entsorgungsfahrzeuge nur eine Strecke von 150 m rückwärtsfahren.

 

Vor Ort wurde im Interesse der Anlieger die Entscheidung getroffen, dass die Fläche vor dem Grundstück Siedlungsweg Nr. 12 als Wendeplatz ausgewiesen wird. 

 

Somit ist das Parken in diesem Bereich künftig nicht mehr möglich. Durch die Stadt wird die entsprechende Beschilderung angeordnet und aufgestellt.

 

Des Weiteren wurde bei der Begehung festgestellt, dass einige Anlieger Ihren Verpflichtungen nicht nachkommen. Aus diesem Grund weisen wir darauf hin, dass Hecken und andere Anpflanzungen bis zur Grundstücksgrenze zurückgeschnitten werden müssen um eine gefahrlose Durchfahrt der Entsorgungsfahrzeuge zu gewährleisten. Auch sind die Straßenränder und -rinnen von Unkraut, Laub und Verunreinigungen zu säubern. Diese dienen der Entwässerung der Straße. 

 

Wir fordern hiermit alle Anlieger ihren Verpflichtungen innerhalb der nächsten 14 Tage nachzukommen. Nach Ablauf der Frist werden Kontrollen durchgeführt. Sollten Verstöße gegen die Straßenreinigungssatzung vorliegen können diese mit einer Geldbuße geahndet werden.

 

Wir danken allen Anliegern für ihr Verständnis und ihre Bemühungen. Bei Fragen können Sie sich gerne an die Stadtverwaltung wenden. 

 Siedlungsweg Platz als Wendeplatz 

Ordnungswesen