Fördergebiet Ortskern Berggießhübel
Die Stadt Bad Gottleuba-Berggießhübel wurde mit Bescheid vom 22.11.2022 mit dem Fördergebiet „Ortskern Berggießhübel“ im Bund-Länder-Programm „Lebendige Zentren“ aufgenommen. Grundlage für die Förderung über die Städtebauförderung ist die Förderrichtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Regionalentwicklung über die Förderung der Städtebaulichen Erneuerung im Freistaat Sachsen (FRL StBauE) in der jeweils gültigen Fassung. Private Bauherren können für Sanierungs- oder Abbruchmaßnahmen an Gebäuden im Fördergebiet Förderanträge bei der Stadt Bad Gottleuba- Berggießhübel stellen.
Für detaillierte Informationen zu Fördermöglichkeiten und deren Beantragung steht Ihnen der Sanierungsbeauftragte für das Fördergebiet, die GSL Sachsen/Thüringen GmbH & Co. KG (Frau Wittig | | 03725 22347) oder die Bauverwaltung der Stadt Bad Gottleuba-Berggießhübel (Frau Böhme | | 035023 668-40) zur Verfügung.
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