Öffentlichkeitsbeteiligung zur Lärmkartierung
Öffentlichkeitsbeteiligung zur Lärmkartierung
Im Rahmen der Lärmkartierung sind ab der Kartierungsrunde 2022 Lärmaktionspläne aufzustellen. Die Absicht ist bekanntzugeben und die Ergebnisse der Lärmkartierung sind für einen Monat für Einwendungen auszulegen. Der Bevölkerung muss dies frühzeitig unter Darlegung der Abwägungsgründe mitgeteilt und ihr die Möglichkeit zur Einwendung gegeben werden, die wiederum in die Abwägung einzubeziehen sind.
Bürger, denen dafür die technischen Möglichkeiten fehlen, können im Zeitraum vom 02.11.2023 – 30.11.2023 während der Öffnungszeiten der Stadtverwaltung Bad Gottleuba-Berggießhübel, im Rathaus Berggießhübel, Ladenberg 7, Ordnungswesen, Zimmer 6, in die Daten Einsicht nehmen.
Begründung
Die Richtlinie 2002/49/EG über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm schreibt seit 2007 in fünfjährigem Turnus die Erstellung von Lärmkarten in Ballungsräumen sowie im Einwirkbereich von Hauptverkehrsstraßen, Haupteisenbahnstrecken und Großflughäfen vor. In den Lärmkarten werden die Lärmbelastungen der entsprechenden Geräuschquellen dargestellt und die Zahl der dadurch betroffenen Bewohner ausgewiesen. Die Lärmkarten dienen als Hilfsmittel, um sich einen Überblick über die Geräuschsituation zu verschaffen und bilden die Grundlage für eine sich daran anschließende Lärmaktionsplanung. In Lärmaktionsplänen sind durch die Gemeinden unter Beteiligung der Öffentlichkeit mögliche Maßnahmen zur Verminderung der Geräuschbelastung zusammenzustellen.
Auf Grund der vorliegenden Ergebnisse der Lärmkartierung, welche ausschließlich die A 17 umfassen, sind keine relevanten Lärmprobleme vorhanden, da die Belastungen unterhalb der Erheblichkeitsschwelle liegen. Vorhandene Lärmbelastungen betreffen nur einzelne Gebäude. Für die Umsetzung von Lärmschutzmaßnahmen entlang der Autobahn liegt die Zuständigkeit nicht bei der Stadt/ Gemeinde, sondern beim Bund.
Im Ergebnis einer sachgerechten Abwägung ist die Erstellung eines Lärmaktionsplan ohne Maßnahmen beabsichtigt.
Der interaktive Kartenauftritt gibt Einblick in die Lärmbelastung an Hauptverkehrsstraßen.
Hintergrund:
Zur Lärmkartierungsrunde 2022 sind in Sachsen rund 200 Städte und Gemeinden verpflichtet. Kartiert worden sind etwa 1.500 Kilometer des sächsischen Hauptstraßennetzes. Im Turnus von 5 Jahren sind die Lärmkarten zu überprüfen und fortzuschreiben. Bei nächtlichen Lärmpegeln oberhalb 45 Dezibel (dB) können bereits Belästigungen auftreten. Bei rund einem Drittel dieser Menschen überschreitet die Belastung die Grenze zur Gesundheitsgefahr von 55 dB(A) in der Nacht bei dauerhafter Belastung. Durch ständige, auch unbewusste, Aufwach- und Stressreaktionen des Körpers steigt das Risiko für Bluthochdruck und für Herz-/Kreislauferkrankungen.
Die Untersuchung umfasste Straßen ab einer Verkehrsbelegung von drei Millionen Kraftfahrzeugen pro Jahr.
Mehr Informationen zur Umsetzung der Umgebungslärmrichtlinie und Lärmkartierung 2022 in Sachsen finden Sie kurz und knapp unter „Daten und Fakten“ https://luis.sachsen.de/fachbereich-laerm.html.
Per interaktiver Karte sind für den Freistaat Sachsen die Ergebnisse der Lärmkartierung 2022 unter anderem entlang von Hauptverkehrsstraßen abrufbar. Die Betroffenenzahlen aus der Lärmkartierung stehen gemeindeweise als Excel-Datei zur Verfügung oder können per Mausklick direkt aus der Lärmkarte abgerufen werden.
Die Ergebnisse der Lärmkartierung sind laut § 47 Buchstabe f des Bundesimmissionsschutzgesetzes der Öffentlichkeit bekannt zu machen und können über den Internet-Kartendienst des Sächsischen Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie unter der Adresse
http:// https://luis.sachsen.de/fachbereich-laerm.html
eingesehen werden.
Rundholz
Sb Ordnungswesen