Link zur Seite versenden   Ansicht zum Drucken öffnen
 

Archivansicht der Auslegung - "Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung des geänderten Entwurfs des Bebauungsplans „Wind-feld Börnersdorf“ zur Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB"

Die Auslegung war vom 06.10.2023 um 10:11 Uhr bis zum 11.11.2023 um 00:05 Uhr aktiv.

 

Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung des geänderten Entwurfs des Bebauungsplans „Windfeld Börnersdorf“ zur Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB

Der Stadtrat der Stadt Bad Gottleuba-Berggießhübel hat in seiner öffentlichen Sitzung am 14.09.2023 mit Beschluss Nr. 0910/23 den geänderten Entwurf zum Bebauungsplan „Windfeld Börnersdorf“ in der Fassung vom 22.08.2023 mit Begründung gebilligt und die öffentliche Auslegung beschlossen.

Da das Sächsische Oberverwaltungsgericht mit Urteil vom 11.05.2023 (1 C 72/20) die Zweite Gesamtfortschreibung des Regionalplans Oberes Elbtal/Osterzgebirge teilweise für unwirksam erklärt hat, waren inhaltliche Anpassungen des Bebauungsplans „Windfeld Börnersdorf“ erforderlich. Aufgrund der vorgenommenen Änderungen des Bebauungsplans, der Begründung sowie des Umweltberichts in der Fassung vom 22.08.2023 erfolgt erneut die öffentliche Auslegung, die Beteiligung der von der Planung berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie die Abstimmung mit den Nachbarkommunen.

Der geänderte Entwurf des Bebauungsplans und die Begründung einschließlich Umweltbericht mit allen Anlagen werden in der Zeit vom

09.10.2023 bis einschließlich 10.11.2023

im Beteiligungsportal Sachsen unter www.bauleitplanung.sachsen.de und auf der Homepage der Stadt Bad Gottleuba-Berggießhübel unter www.stadt-bgb.de veröffentlicht.

Der geänderte Entwurf des Bebauungsplans „Windfeld Börnersdorf“ und die Begründung einschließlich Umweltbericht mit allen Anlagen liegen außerdem in der Zeit vom

09.10.2023 bis einschließlich 10.11.2023

im Rathaus der Stadt Bad Gottleuba-Berggießhübel, Abteilung Bauverwaltung, Ladenberg 7, Erdgeschoss während der Dienststunden

Dienstag:         9:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 18:00 Uhr

Donnerstag:     9:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 16:00 Uhr

Freitag:            9:00 - 12:00 Uhr

zur allgemeinen Information der Öffentlichkeit öffentlich aus.

Die nach Einschätzung der Stadt wesentlichen, bereits vorliegenden Stellungnahmen mit umweltbezogenen Informationen werden zusammen mit dem Planentwurf und der Begründung öffentlich ausgelegt.

Es sind folgende Arten umweltbezogener Informationen verfügbar: 

Schutzgut Mensch: Prognosen zu Schallausbreitung und Schattenwurf; Bewertung der Prognosen aus der Sicht des vorbeugenden Immissionsschutzes in der Stellungnahme des Landratsamts Sächsische Schweiz-Osterzgebirge vom 05.09.2022 

Schutzgut Tiere und Pflanzen: Sondergutachten Vögel und Fledermäuse von BIOKART; Biotoptypenkartierung für Bestand und Planung; Kartierung der Schutzgebiete; Verträglichkeitsprüfung für FFH- und SPA- Gebiete; Eingriffs- / Ausgleichsbilanzierung; Maßnahmenplan; Maßnahmenblätter; Informationen zu Artenschutz, Ausgleichsbilanzierung sowie FFH- und SPA- Verträglichkeitsprüfung in der Stellungnahme des Landratsamts Sächsische Schweiz-Osterzgebirge vom 05.09.2022

Schutzgut Boden und Fläche: Informationen zur Wertigkeit des Bodens; Bodenkarte; Flächenbilanzierung; Maßnahmenplan; Maßnahmenblätter; Informationen zur geologischen Situation und zur Seismologie in der Stellungnahme des Landesamts für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie vom 26.07.2022; Informationen zum Schutzgut Boden in der Stellungnahme des Landratsamts Sächsische Schweiz-Osterzgebirge vom 05.09.2022; Informationen zur Seismologie in der Stellungnahme des Seismologischen Observatoriums Berggießhübel als Außenstelle der TU Bergakademie Freiberg vom 26.08.2022

Schutzgut Wasser: Informationen zu Oberflächengewässern; Informationen zur hydrogeologischen Situation in der Stellungnahme des Landesamts für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie vom 26.07.2022; Informationen zum Gewässerschutz in der Stellungnahme des Landratsamts Sächsische Schweiz-Osterzgebirge vom 05.09.2022

Schutzgut Klima: Bestandsbeschreibung des örtlichen Klimas; Hinweise Klima in der Stellungnahme des Landratsamts Sächsische Schweiz-Osterzgebirge vom 05.09.2022

Schutzgut Landschaftsbild: Informationen zur Lage im Landschaftsschutzgebiet; Bewertung Landschaftsbildeingriff nach Nohl; Sichtbarkeitsanalysen für Bestand und Planung; Fotomontagen; Maßnahmenplan; Maßnahmenblätter

 

Stellungnahmen zum geänderten Entwurf des Bebauungsplans können während der Veröffentlichungsfrist vom 09.10.2023 bis einschließlich 10.11.2023 schriftlich (vorzugsweise elektronisch) oder zur Niederschrift bei der Stadt Bad Gottleuba-Berggießhübel vorgebracht werden.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan gemäß § 3 Abs. 2 BauGB unberücksichtigt bleiben.

Stadt Bad Gottleuba-Berggießhübel, den 15.09.2023

 

Th. Peters

Bürgermeister


Auslegungstyp:
"Laufende Planungsverfahren"

Dateien

JPG-Download Planbild (812 kB)
PDF-Download Planzeichnung (927 kB)
PDF-Download Festsetzungen (161 kB)
PDF-Download Begründung (1180 kB)
PDF-Download Umweltbericht (875 kB)
PDF-Download Biotope Bestand (558 kB)
PDF-Download Biotope Planung (579 kB)
PDF-Download Sichtbarkeitsberechnung Bestand (213 kB)
PDF-Download Sichtbarkeitsanalyse Bestand (7563 kB)
PDF-Download Sichtbarkeitsberechnung Planung (217 kB)
PDF-Download Sichtbarkeitsanalyse Planung (9096 kB)
PDF-Download Schutzgebiete (6984 kB)
PDF-Download Fotomontagen (1483 kB)
PDF-Download Sondergutachten Avifauna Fledermäuse (7286 kB)
PDF-Download Maßnahmenplan (5979 kB)
PDF-Download Maßnahmenblätter (226 kB)
PDF-Download Umweltbezogene Stellungnahmen (3300 kB)
PDF-Download Datenschutzerklärung (141 kB)

Ansprechpartner

Frau M. Ulbrich
Erdgeschoss, rechter Hand Bauamt
Ladenberg 7
Bad Gottleuba-Berggießhübel, OT Berggießhübel
Telefon (035023) 66842
E-Mail: