Das Ordnungswesen informiert
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Beantragung von Bewohnerparkkarten für das Jahr 2025
Bewohnerparkausweise für ein bestimmtes Gebiet können nur Personen erhalten, welche in dem jeweiligen Bewohnerparkgebiet tatsächlich wohnen und auch amtlich gemeldet sind.
So erhalten Bewohner, denen Stellplätze auf dem Grundstück oder in der Tiefgarage ihres Hauses zur Verfügung stehen, keinen Parkausweis. Eine Erteilung ist nur dann möglich, wenn ein Nachweis des Vermieters vorgelegt wird, dass kein Stellplatz angemietet werden kann. Jeder Bewohner erhält nur einen Parkausweis.
Antragsvoraussetzungen
Sie können einen Antrag auf Erteilung von Parkausweisen für das Bewohnerparken stellen, wenn Sie
mit Hauptwohnsitz in einem Bewohnerparkbereich der Stadt Bad Gottleuba-Berggießhübel gemeldet sind;
ein auf Ihren Namen zugelassenes Kfz mit einem zulässigen Gesamtgewicht von bis maximal 3,5 t besitzen oder
kein eigenes Kraftfahrzeug besitzen, aber ständig mit einem Kfz fahren, welches Ihnen zur dauerhaften Nutzung überlassen wurde,
private Stellflächen auf dem Grundstück nutzen könnten, aber der Vermieter schriftlich bestätigt, dass Sie keinen Stellplatz angemietet haben und auch keinen Stellplatz anmieten können
Zur Beantragung des Parkausweises sind vorzulegen:
ein formloser und unterschriebener Antrag; (Antrag ist auf der Internetseite der Stadt abrufbar)
Zulassungsbescheinigung Teil I/ Fahrzeugschein;
Führerschein.
Personalausweis mit Eintrag des aktuellen Wohnsitzes oder Reisepass zuzüglich einer aktuellen Meldebescheinigung.
Wenn Sie nicht selbst Halter/-in des Fahrzeuges sind:
eine schriftliche Bestätigung der Fahrzeughalterin/ des Fahrzeughalters
Die Stadt bittet um eine Beantragung bis zum 30.11.2024, damit eine Berechtigung für das nächste Jahr pünktlich erteilt werden kann.
Das Ordnungswesen informiert
In der Ausgabe August 2023 wurde im Lokalanzeiger der Stadt Bad Gottleuba-Berggießhübel darüber informiert, dass zum 01.09.2023 das gebührenpflichtige Parken eingeführt wird und die Parkscheinautomaten in Betrieb genommen werden. Auf Grund technischer Probleme musste die Inbetriebnahme auf den 01.11.2023 verschoben werden.
Des Weiteren wurde die Parkgebührenordnung erweitert. Zusätzlich zu den Einzelparkscheinen werden ab dem 01.11.2023 Dauerparkberechtigungen in Form von Monats- und Jahreskarten angeboten. Dies war erforderlich, da eine Beantragung von Bewohnerparkkarten nur in dem von der Parkregelung betroffenen Gebiet tatsächlich wohnenden Person (Haupt- oder Wohnsitz) möglich ist.
Die Gebühren werden wie folgt festgesetzt:
Monatsticket für 30,00 €
Jahresticket für 300,00 €
Diese Tickets können nicht am Parkscheinautomaten gelöst werden. Der Erwerb der Dauerparkberechtigungen ist während der Sprechzeiten im Rathaus, OT Bad Gottleuba, Kämmerei möglich. Es wird eine Rechnung über den Erwerb der Dauerparkberechtigung ausgestellt.
Rundholz
Ordnungswesen
Das Ordnungsamt bittet um Beachtung!
Verkehrssicherungspflicht von Anpflanzungen an öffentlichen Straßen und Wegen
Worum geht es?
Verkehrssicherungspflicht von Anpflanzungen an öffentlichen Straßen und Wegen
Gemäß § 4 der Polizeiverordnung sind alle Hunde auf öffentlichen Straßen und Gehwegen generell an der Leine zu führen. Zudem müssen gefährliche Hunde in größeren Menschenansammlungen einen Maulkorb tragen.
Hier nochmal zur Erinnerung ein Auszug aus der aktuellen Polizeiverordnung. ...
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Einsatz von Pflanzenschutzmitteln auf Wegen und Plätzen
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Gassi gehen - kein Problem
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haben Sie sich nicht auch schon einmal geärgert, wenn Sie in einen Haufen Hundekot getreten sind oder wenn ein fremder Hund sein „Geschäft“ auf Ihrem Grundstück hinterlassen hat? ...
vom 04.06.2021
Sehr geehrter Hundehalter, liebe Tierfreunde
Reinigungspflicht - Das Ordnungswesen informiert
Bei Kontrollen im Stadtgebiet wurde festgestellt, dass einige Gehwege nicht ordnungsgemäß gereinigt werden. Insbesondere wird Bewuchs wie Unkraut oder Laub nicht beseitigt. Aus diesem Anlass möchten wir hiermit alle Haus- und Grundstückseigentümer nochmals an die allgemeine Straßenreinigungspflicht hinweisen.
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Hinweis über Ordnungswidrigkeiten an Gewässern bzw. Gewässerrandstreifen
Ablagerung von Grünschnitt im Uferbereich
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vom 04.01.2018
Ablagerung von Grünschnitt im Uferbereich