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Übergabe von Zuwendungsbescheiden
Bad Gottleuba-Berggießhübel, den 07. 11. 2024
Pressemitteilung
Pressestelle
Telefon: 03501 515-1110 | Mobil: 0151 11348804
Datum: 06.11.2024
Nr.: 221
Übergabe von Zuwendungsbescheiden zur Förderung des Feuerwehrwesens an die Bürgermeister der Gemeinde Bahretal und Stadt Wilsdruff
Gleich zwei Ortschaften durften sich am Mittwoch, dem 6. November 2024, über Zuwendungsbescheide für das Feuerwehrwesen freuen. Landrat Michael Geisler besuchte am Vormittag die Gemeinde Bahretal an der Feuerwehr Gersdorf und wurde von Bürgermeister Ronny Schietzold und Gemeindewehrleiter Holger Peukert empfangen. Nachmittags überreichte Landrat Geisler einen Bescheid an Ralf Rother, den Bürgermeister der Stadt Wilsdruff. Beide Ortschaften hatten ihre Bereitschaft zur Teilnahme an der zentralen Landesbeschaffung des Freistaates Sachsen für kommunale Feuerwehrfahrzeuge bekundet, wodurch eine kostengünstigere Beschaffung standardisierter Fahrzeuge möglich wird.
„Eine solide Ausrüstung ist grundlegend notwendig für den erfolgreichen, steten Einsatz der Feuerwehren. Eine gute Ausstattung endet nicht bei robuster Einsatzkleidung oder modernen Kommunikationsmitteln, sondern wird vor allem maßgeblich durch Fahrzeuge aufgewertet, die technisch auf dem neuesten Stand sind. Dafür sind die Fördermittel des Freistaates eine gute Unterstützung. Den wahren Wert bilden jedoch die Kameradinnen und Kameraden“, hebt Landrat Michael Geisler vor allem die Arbeit der ehrenamtlichen Feuerwehrleute hervor.
Zur Förderung des Feuerwehrwesens wurde der Gemeinde Bahretal eine Zuwendung zur Anschaffung eines Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeugs HLF10 für die Ortsfeuerwehr Borna-Gersdorf gewährt. Der Zuwendungsbescheid umfasst Mittel in Höhe von 212.000 Euro.
Wilsdruff erhält mit Hilfe des Zuwendungsbescheids eine Förderung in Höhe von 201.000 Euro zum neuen Löschfahrzeug LF10 für die Ortsfeuerwehr Kesselsdorf.
Die Löschgruppenfahrzeuge gewährleisten die Sicherstellung und Verbesserung des Grundschutzes in der jeweiligen Region. Sie werden als Ersatzbeschaffungen an den aufgeführten Standorten entsprechend der jeweiligen aktuellen Brandschutzbedarfsplanung erworben.
Diese Steuermittel werden auf der Grundlage des vom Sächsischen Landtag beschlossenen Haushaltes zur Verfügung gestellt.
Foto: Landratsamt