• Start
  • » Nachrichten
  • » Das Ordnungswesen informiert - gebührenpflichtiges Parken

Das Ordnungswesen informiert - gebührenpflichtiges Parken

Bad Gottleuba-Berggießhübel, den 09. 10. 2023

 

Das Ordnungswesen informiert

 

In der Ausgabe August 2023 wurde im Lokalanzeiger der Stadt Bad Gottleuba-Berggießhübel darüber informiert, dass zum 01.09.2023 das gebührenpflichtige Parken eingeführt wird und die Parkscheinautomaten in Betrieb genommen werden. Auf Grund technischer Probleme musste die Inbetriebnahme auf den 01.11.2023 verschoben werden.

 

Des Weiteren wurde die Parkgebührenordnung erweitert. Zusätzlich zu den Einzelparkscheinen werden ab dem 01.11.2023 Dauerparkberechtigungen in Form von Monats- und Jahreskarten angeboten. Dies war erforderlich, da eine Beantragung von Bewohnerparkkarten nur in dem von der Parkregelung betroffenen Gebiet tatsächlich wohnenden Person (Haupt- oder Wohnsitz) möglich ist.

 

Die Gebühren werden wie folgt festgesetzt:

 

  • Monatsticket für 30,00 € 

  • Jahresticket für 300,00 € 

 

Diese Tickets können nicht am Parkscheinautomaten gelöst werden. Der Erwerb der Dauerparkberechtigungen ist während der Sprechzeiten im Rathaus, OT Bad Gottleuba, Kämmerei möglich. Es wird eine Rechnung über den Erwerb der Dauerparkberechtigung ausgestellt.

 

Rundholz

Ordnungswesen