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Auslegungen
"Laufende Planungsverfahren"
Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung des geänderten Entwurfs des Bebauungsplans „Windfeld Börnersdorf“ zur Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
Der Stadtrat der Stadt Bad Gottleuba-Berggießhübel hat in seiner öffentlichen Sitzung am 14.09.2023 mit Beschluss Nr. 0910/23 den geänderten Entwurf zum Bebauungsplan „Windfeld Börnersdorf“ in der Fassung vom 22.08.2023 mit Begründung gebilligt und die öffentliche Auslegung beschlossen.
Da das Sächsische Oberverwaltungsgericht mit Urteil vom 11.05.2023 (1 C 72/20) die Zweite Gesamtfortschreibung des Regionalplans Oberes Elbtal/Osterzgebirge teilweise für unwirksam erklärt hat, waren inhaltliche Anpassungen des Bebauungsplans „Windfeld Börnersdorf“ erforderlich. Aufgrund der vorgenommenen Änderungen des Bebauungsplans, der Begründung sowie des Umweltberichts in der Fassung vom 22.08.2023 erfolgt erneut die öffentliche Auslegung, die Beteiligung der von der Planung berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie die Abstimmung mit den Nachbarkommunen.
Der geänderte Entwurf des Bebauungsplans und die Begründung einschließlich Umweltbericht mit allen Anlagen werden in der Zeit vom
09.10.2023 bis einschließlich 10.11.2023
im Beteiligungsportal Sachsen unter www.bauleitplanung.sachsen.de und auf der Homepage der Stadt Bad Gottleuba-Berggießhübel unter www.stadt-bgb.de veröffentlicht.
Der geänderte Entwurf des Bebauungsplans „Windfeld Börnersdorf“ und die Begründung einschließlich Umweltbericht mit allen Anlagen liegen außerdem in der Zeit vom
09.10.2023 bis einschließlich 10.11.2023
im Rathaus der Stadt Bad Gottleuba-Berggießhübel, Abteilung Bauverwaltung, Ladenberg 7, Erdgeschoss während der Dienststunden
Dienstag: 9:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 18:00 Uhr
Donnerstag: 9:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 16:00 Uhr
Freitag: 9:00 - 12:00 Uhr
zur allgemeinen Information der Öffentlichkeit öffentlich aus.
Die nach Einschätzung der Stadt wesentlichen, bereits vorliegenden Stellungnahmen mit umweltbezogenen Informationen werden zusammen mit dem Planentwurf und der Begründung öffentlich ausgelegt.
Es sind folgende Arten umweltbezogener Informationen verfügbar:
Schutzgut Mensch: Prognosen zu Schallausbreitung und Schattenwurf; Bewertung der Prognosen aus der Sicht des vorbeugenden Immissionsschutzes in der Stellungnahme des Landratsamts Sächsische Schweiz-Osterzgebirge vom 05.09.2022
Schutzgut Tiere und Pflanzen: Sondergutachten Vögel und Fledermäuse von BIOKART; Biotoptypenkartierung für Bestand und Planung; Kartierung der Schutzgebiete; Verträglichkeitsprüfung für FFH- und SPA- Gebiete; Eingriffs- / Ausgleichsbilanzierung; Maßnahmenplan; Maßnahmenblätter; Informationen zu Artenschutz, Ausgleichsbilanzierung sowie FFH- und SPA- Verträglichkeitsprüfung in der Stellungnahme des Landratsamts Sächsische Schweiz-Osterzgebirge vom 05.09.2022
Schutzgut Boden und Fläche: Informationen zur Wertigkeit des Bodens; Bodenkarte; Flächenbilanzierung; Maßnahmenplan; Maßnahmenblätter; Informationen zur geologischen Situation und zur Seismologie in der Stellungnahme des Landesamts für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie vom 26.07.2022; Informationen zum Schutzgut Boden in der Stellungnahme des Landratsamts Sächsische Schweiz-Osterzgebirge vom 05.09.2022; Informationen zur Seismologie in der Stellungnahme des Seismologischen Observatoriums Berggießhübel als Außenstelle der TU Bergakademie Freiberg vom 26.08.2022
Schutzgut Wasser: Informationen zu Oberflächengewässern; Informationen zur hydrogeologischen Situation in der Stellungnahme des Landesamts für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie vom 26.07.2022; Informationen zum Gewässerschutz in der Stellungnahme des Landratsamts Sächsische Schweiz-Osterzgebirge vom 05.09.2022
Schutzgut Klima: Bestandsbeschreibung des örtlichen Klimas; Hinweise Klima in der Stellungnahme des Landratsamts Sächsische Schweiz-Osterzgebirge vom 05.09.2022
Schutzgut Landschaftsbild: Informationen zur Lage im Landschaftsschutzgebiet; Bewertung Landschaftsbildeingriff nach Nohl; Sichtbarkeitsanalysen für Bestand und Planung; Fotomontagen; Maßnahmenplan; Maßnahmenblätter
Stellungnahmen zum geänderten Entwurf des Bebauungsplans können während der Veröffentlichungsfrist vom 09.10.2023 bis einschließlich 10.11.2023 schriftlich (vorzugsweise elektronisch) oder zur Niederschrift bei der Stadt Bad Gottleuba-Berggießhübel vorgebracht werden.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan gemäß § 3 Abs. 2 BauGB unberücksichtigt bleiben.
Stadt Bad Gottleuba-Berggießhübel, den 15.09.2023
Th. Peters
Bürgermeister
Ansprechpartner
Erdgeschoss, rechter Hand Bauamt
Ladenberg 7
Bad Gottleuba-Berggießhübel, OT Berggießhübel
(035023) 66842
E-Mail: