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Auslegungen
"Laufende Planungsverfahren"
Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung des Entwurfs des Flächennutzungsplans der Verwaltungsgemeinschaft Bad Gottleuba-Berggießhübel mit der Stadt Liebstadt und der Gemeinde Bahretal zur Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
Der Gemeinschaftsausschuss der Verwaltungsgemeinschaft Bad Gottleuba-Berggießhübel mit der Stadt Liebstadt und der Gemeinde Bahretal hat in seiner öffentlichen Sitzung am 18.09.2023 mit Beschluss Nr. 020/10/2023 den Entwurf der 1. Änderung des Flächennutzungsplans der Verwaltungsgemeinschaft einschließlich Begründung in der Fassung vom 22.08.2023 gebilligt und die Auslage des Entwurfs zur Beteiligung der Öffentlichkeit beschlossen.
Vorab hat der Stadtrat der Stadt Bad Gottleuba-Berggießhübel in seiner öffentlichen Sitzung am 14.09.2023 mit Beschluss Nr. 0911/23 den Entwurf der 1. Änderung des Flächennutzungsplans der Verwaltungsgemeinschaft einschließlich Begründung in der Fassung vom 22.08.2023 gebilligt und die öffentliche Auslegung beschlossen.
Die 1. Änderung des Flächennutzungsplans wird im Parallelverfahren nach § 8 Abs. 3 BauGB mit der Aufstellung/ Änderung des Bebauungsplans „Windfeld Börnersdorf" durchgeführt. Die Änderung umfasst das Gebiet der Stadt Bad Gottleuba-Berggießhübel.
Der Entwurf der 1. Änderung des Flächennutzungsplans der Verwaltungsgemeinschaft Bad Gottleuba-Berggießhübel mit der Stadt Liebstadt und der Gemeinde Bahretal einschließlich Begründung mit allen Anlagen wird in der Zeit vom
09.10.2023 bis einschließlich 10.11.2023
im Beteiligungsportal Sachsen unter www.bauleitplanung.sachsen.de und auf der Homepage der Stadt Bad Gottleuba-Berggießhübel unter www.stadt-bgb.de veröffentlicht.
Der Entwurf der 1. Änderung des Flächennutzungsplans der Verwaltungsgemeinschaft Bad Gottleuba-Berggießhübel mit der Stadt Liebstadt und der Gemeinde Bahretal einschließlich Begründung mit allen Anlagen liegt außerdem in der Zeit vom
09.10.2023 bis einschließlich 10.11.2023
im Rathaus der Stadt Bad Gottleuba-Berggießhübel, Abteilung Bauverwaltung, Ladenberg 7, Erdgeschoss während der Dienststunden
Dienstag: 9:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 18:00 Uhr
Donnerstag: 9:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 16:00 Uhr
Freitag: 9:00 - 12:00 Uhr
zur allgemeinen Information der Öffentlichkeit öffentlich aus. Während der Auslegungsfrist hat jedermann die Möglichkeit zur Einsichtnahme.
Die nach Einschätzung der Verwaltungsgemeinschaft wesentlichen, bereits vorliegenden Stellungnahmen mit umweltbezogenen Informationen werden zusammen mit dem Planentwurf und der Begründung öffentlich ausgelegt.
Es sind folgende Arten von umweltbezogenen Informationen verfügbar:
Schutzgut Mensch: Prognosen zu Schallausbreitung und Schattenwurf (zum B-Plan „Windfeld Börnersdorf)
Schutzgut Tiere und Pflanzen: Sondergutachten Vögel und Fledermäuse von BIOKART, Biotoptypenkartierung für Bestand und Planung, Kartierung der Schutzgebiete, Verträglichkeitsprüfung für FFH- und SPA- Gebiete, Eingriffs- / Ausgleichsbilanzierung, Maßnahmenplan, Maßnahmenblätter (alle zum B-Plan „Windfeld Börnersdorf“); Informationen zu Artenschutz, der Lage im LSG und zu forstlichen Belangen in der Stellungnahme des Landratsamts Sächsische Schweiz-Osterzgebirge vom 06.01.2023
Schutzgut Boden und Fläche: Informationen zur Wertigkeit des Bodens, Bodenkarte, Flächenbilanzierung, Maßnahmenplan, Maßnahmenblätter (alle zum B-Plan „Windfeld Börnersdorf“); Informationen zur geologischen Situation und zur Seismologie in der Stellungnahme des Landesamts für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie vom 06.02.2023; Informationen zur Seismologie in der Stellungnahme des Seismologischen Observatoriums Berggießhübel vom 30.12.2022 bzw. 16.01.2023
Schutzgut Wasser: Informationen zu Oberflächengewässern, Informationen zur hydrogeologischen Situation (alle zum B-Plan „Windfeld Börnersdorf“)
Schutzgut Klima: Bestandsbeschreibung des örtlichen Klimas (zum B-Plan „Windfeld Börnersdorf“)
Schutzgut Landschaftsbild: Informationen zur Lage im Landschaftsschutzgebiet, Bewertung Landschaftsbildeingriff nach Nohl, Sichtbarkeitsanalysen für Bestand und Planung, Fotomontagen, Maßnahmenplan, Maßnahmenblätter (alle zum B-Plan „Windfeld Börnersdorf“)
Stellungnahmen zum Entwurf der 1. Änderung des Flächennutzungsplans können während der Veröffentlichungsfrist vom 09.10.2023 bis einschließlich 10.11.2023 schriftlich (vorzugsweise elektronisch) oder zur Niederschrift bei der Stadt Bad Gottleuba-Berggießhübel vorgebracht werden.
Es wird darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Absatz 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gemäß § 7 Absatz 3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Veröffentlichungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.
Bad Gottleuba-Berggießhübel, den 19.09.2023
Th. Peters
Gemeinschaftsvorsitzender
Ansprechpartner
Erdgeschoss, rechter Hand Bauamt
Ladenberg 7
Bad Gottleuba-Berggießhübel, OT Berggießhübel
(035023) 66842
E-Mail: